Kaskoversicherung

Kaskoversicherung
Fahrzeugversicherung

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Kạs|ko|ver|si|che|rung 〈f. 20Versicherung gegen Schäden an Fahrzeugen, Schiffen u. Flugzeugen

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Kạs|ko|ver|si|che|rung, die [zu 1Kasko (b)] (Versicherungsw.):
Versicherung (2 a) für Kaskoschäden.

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Kạskoversicherung,
 
eine Transportversicherung; die Autokaskoversicherung jedoch zählt zur Kraftfahrtversicherung.

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Kạs|ko|ver|si|che|rung, die [zu 1Kasko (1 b)]: Versicherung (2 a) für Kaskoschäden.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Kaskoversicherung — Kas|ko|ver|si|che|rung die; , en <zu 1↑Kasko> Versicherung gegen Schäden an Beförderungsmitteln des Versicherungsnehmers …   Das große Fremdwörterbuch

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  • Fahrzeugversicherung — Kaskoversicherung …   Universal-Lexikon

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  • KFZ-Haftpflichtversicherung — Eine Kfz Haftpflichtversicherung ist eine (für zulassungspflichtige Fahrzeuge) gesetzlich vorgeschriebene Versicherung (Pflichtversicherung), welche die Schadensersatzansprüche deckt, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im… …   Deutsch Wikipedia

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